Deutsche An- und Abflugbeschränkungen

aus dem ZRHwiki mit Wissen rund um den Flughafen Zürich (ZRH/LSZH)

Seit Herbst 2001 bestehen deutsche An- und Abflugbeschränkungen für den Flughafen Zürich, nachdem Deutschland die seit 1984 bestehende An- und Abflugregelung (Regelung zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland für An- und Abflüge zum/vom Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet vom 17. September 1984) gekündigt hatte und eine staatsvertragliche Lösung scheiterte:

Heute gelten die deutschen An- und Abflugbeschränkunkungen an Werktagen von 21 Uhr abends bis 7 Uhr morgens und an Wochenenden sowie Feiertagen in Baden-Württemberg von 20 Uhr abends bis 9 Uhr morgens.

Bei SKYGUIDE, der für den Flughafen Zürich zuständigen Flugsicherung in der Schweiz, sorgt Markus Fiekert für die Einhaltung der An- und Abflugbeschränkungen.

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  • «[...] Man hat die Anliegen der deutschen Nachbarn während Jahren nicht ernst genommen. Und auch während der Debatte um den Staatsvertrag stellten sich Juristinnen und Parlamentarier auf den Standpunkt, man könne nach eigenem Belieben agieren. Sie übersahen, dass es eine Landesgrenze gibt, die man nicht einfach ignorieren kann. Deutschland hat darauf hin auf seine eigene Souveränität gepocht und einseitige Einschränkungen verfügt. Sie begrenzen den Flughafen heute in zweifacher Hinsicht: im Konkurrenzkampf mit den Flughäfen Frankfurt und München und in seinen Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft.» (Moritz Leuenberger am Schweizerischen Luftfahrtkongress vom 30. Mai 2006 [1])
  • «Man kann durchaus sagen, dass 100 Prozent der Anflüge und der Abflüge in erster Linie über Zürcher Gebiet führen. Dies weil die ersten und letzten 15 bis 18 Kilometer, dort wo es stark lärmt, zu 95 Prozent im Kanton Zürich stattfinden. Auch bei einer vollständigen Rückkehr zu den Nordanflügen sind in erster Linie die Zürcher betroffen, nicht die süddeutschen Nachbarn.» (Josef Felder, ehemaliger Geschäftsführer von Unique (Flughafen Zürich AG) in der Aargauer Zeitung vom 16. August 2006)
  • «Gemäss den Lärmgrenzwerten nach deutschem und nach Schweizer Recht ist niemand in Süddeutschland von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte betroffen.» (Josef Felder, ehemaliger Geschäftsführer von Unique (Flughafen Zürich AG) in der Aargauer Zeitung vom 16. August 2006)
  • Die V-Piste wurde gebaut, ohne dass man sich mit Süddeutschland in Verbindung gesetzt hätte und ohne die angestrebten Pläne anzukündigen. (Anna Franziska Leutenegger, ETHZ 2004)


Deutsche An- und Abflugbeschränkungen für den Flughafen Zürich